Kategorie:Enzyklopädie der Investitionen und der qualifizierten Einwanderung|Autor:Easysail Global Big Data Group|Datum:2026-05-30

Die rechtliche Definition von Hauptantragstellern und Angehörigen

Die rechtliche Definition von Hauptantragstellern und Angehörigen

Kann eine einzige App wirklich die ganze Familie bewegen?

Auf den Werbeplakaten großer Einwanderungsbehörden ist „Eine Person beantragt, drei Generationen zugelassen“ der eingängigste Slogan. Aber in den Grundgesetzen des Einwanderungsrechts verschiedener Länder gibt es äußerst kalte und strenge Grenzen, die definieren, wer Ihr „Angehöriger“ sein und Sie bei der Erlangung einer Green Card begleiten kann.

1. Ehepartner: Reicht eine Heiratsurkunde?

Selbstverständlich können Sie auch rechtmäßige Ehegatten (mit Heiratsurkunde) begleiten. Westliche Länder erkennen aber auch **De-facto-Partner/Ehegatten nach dem Common Law** an. Nehmen wir als Beispiel Australien und Kanada: Solange Sie einen Nachweis über ein Zusammenleben von mehr als einem Jahr vorlegen können (Gemeinschaftskonten, gemeinsame Mietverträge, Stromrechnungen), können gleich- oder verschiedengeschlechtliche Partner auch ohne Heiratsurkunde gemeinsam eine Green Card als unterhaltsberechtigte Person erhalten. Dies bedeutet jedoch auch, dass Scheinehen, die auf gefälschten Lebensgemeinschaften basieren, zu den roten Linien geworden sind, die von den Einwanderungsbehörden hart bestraft werden.

2. Unterstützen Sie Kinder: „Alter werden“ ist das Schwert, das über unseren Köpfen hängt

Während viele Familien auf ihre Prioritätstermine warten, müssen sie hilflos zusehen, wie ihre Kinder „altern“ und ihren Anspruch auf eine Green Card verlieren.

  • USA:Die absolute rote Linie liegt bei **21 Jahren**. Wenn ein unverheiratetes Kind während des Rückstands das Alter von 21 Jahren überschreitet (einschließlich der sehr komplexen Berechnungsformel des CSPA – Child Status Protection Act), unterliegt es einer „Altersgrenze“ und kann von seinen Eltern keine Green Card erhalten.
  • Kanada:Die strikte Regel ist **unter 22** und Single.
  • Karibische Pässe und europäische goldene Visa:Äußerst verzeihend! Griechenland und Malta lockern diese Grenze oft auf **21 oder 25 Jahre**; während karibische Länder wie St. Kitts sogar vollzeitstudierenden Kindern bis zu **unter 30** die Begleitung gestatten, die finanziell vollständig vom Hauptantragsteller abhängig sind.

Die Feststellung der „finanziellen Abhängigkeit“ ist äußerst tödlich: Wenn ein Kind während seines Studiums eine Steuererklärung aus einem Teilzeitjob hat oder eine von seinen Eltern unter eigenem Namen erworbene Immobilie besitzt, kann der Visa-Beamte es für „finanziell unabhängig“ erklären und es von der Liste der abhängigen Personen streichen!

3. Eltern und Großeltern: Dividenden fast gekürzt

Große traditionelle Länder wie die Vereinigten Staaten, Kanada und Australien verbieten dem Hauptantragsteller strikt, seine Eltern mit dem Originalvisum mitzubringen. Sie müssen darauf warten, dass sich der Hauptantragsteller einbürgert oder PR erhält, und dann die quälende „Warteliste für die Elternzusammenführung“ ertragen. Derzeit sind die einzigen Programme, die es Ihnen ermöglichen, beide Elternteile direkt mitzunehmen, um eine Green Card zu erhalten, einige europäische Programme (wie Malta) und karibische Passprogramme, die eines der Hauptverkaufsargumente dieser Optionen mit niedriger Barriere sind.

Rechtliche Empfehlung: Wenn Ihr Kind bereits über 18 Jahre alt ist, hören Sie sofort auf, über zu lange verzögerte Sendungen (wie US EB-5) zu fantasieren. Die klügste Entscheidung besteht darin, umzuschwenken: Lassen Sie das Kind ein unabhängiger Hauptantragsteller werden, indem es im Ausland studiert und zur Einwanderungsbehörde geht, oder beantragen Sie sofort einen Commonwealth-Pass ohne Altersbedenken, um sicherzustellen, dass die Identitätsplanung der Familie ununterbrochen bleibt.

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