Anti-Geldwäsche und Know Your Customer (AML/KYC)

Letzte Aktualisierung: 10. März 2026

1. Compliance-Verpflichtung

Easysail Global hält sich strikt an die von der Financial Action Task Force (FATF) vorgeschlagenen internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CTF). Wir halten uns vollständig an die Gesetze und Vorschriften des Hongkonger Zolls und verschiedener internationaler Gerichtsbarkeiten in Bezug auf Trust oder Corporate Service Providers (TCSP). Wir bieten keinerlei Hosting- oder Identitätsübertragungsdienste für illegale Gelder, Steuerhinterziehung oder Personen an, die internationalen Sanktionen unterliegen.

2. Kunden-Due-Diligence (KYC)

Vor dem Aufbau einer formellen Geschäftsbeziehung und der Annahme anvertrauter Gelder sind wir gesetzlich verpflichtet, strenge Hintergrundprüfungen aller Antragsteller und letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer (UBOs) durchzuführen. Sie müssen einen echten und gültigen Identitätsnachweis und einen Adressnachweis (z. B. eine Stromrechnung der letzten drei Monate) vorlegen und beim Ausfüllen der Formulare zur Erklärung der Geldquelle mithelfen. Für Kunden aus Ländern mit hohem Risiko oder solche, an denen politisch exponierte Personen (PEPs) beteiligt sind, werden wir Verfahren der Enhanced Due Diligence (EDD) einleiten.

3. Erläuterung der Finanzierungsquelle (SOF)

Die meisten Investitionseinwanderungsprogramme für vermögende Privatpersonen (wie das US-amerikanische EB-5 und das Singapore Family Office) unterliegen einer äußerst strengen Prüfung hinsichtlich der Finanzierungsquelle. Wir verlangen, dass alle von Kunden bereitgestellten Investmentfonds eindeutig auf gesetzliche Unternehmensdividenden, Gehaltseinnahmen, Erbschaften oder rechtliche Vermögenswertsteigerungen zurückgeführt werden können. Sollten wir feststellen, dass ein Kunde vorsätzlich Abrechnungen fälscht oder illegale Geldquellen verschleiert, werden wir den Service sofort beenden und eventuell angefallene Gebühren nicht zurückerstatten.

4. Mechanismus zur Meldung verdächtiger Transaktionen

Wenn während des Geschäftsprozesses verdächtige Transaktionen mit Geldwäschemerkmalen entdeckt werden (z. B. große und häufige grundlose grenzüberschreitende Überweisungen, komplexe Fondszyklen von Briefkastenfirmen usw.), übermitteln wir im Einklang mit dem Gesetz einen Bericht über verdächtige Transaktionen (STR) an die Joint Financial Intelligence Unit (JFIU) und die relevanten internationalen Aufsichtsbehörden. Vorbehaltlich der „Melderegeln“ können wir den Kunden nicht warnen.

Sie haben rechtliche oder Compliance-Fragen?

Unser Compliance-Beauftragter beantwortet alle Fragen, die Sie zur Vertraulichkeit und zur Finanzierungsquelle haben.

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