Einwanderungslexikon
Für wen eignet sich das US-EB-5-Investorenvisum?
Kernaussagen
Das EB-5-Visum eignet sich für Familien mit konformen Kapitalquellen, die Investitionsrisiken tragen können und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in den USA für ihren Ehepartner sowie unverheiratete Kinder unter 21 Jahren anstreben. Vor der Antragstellung sollten Investitionssumme, Arbeitsplatzschaffung, Visumrückstände, Projektrisiken und der Mittelherkunftsweg gemeinsam bewertet werden.
Das US-EB-5-Investorenvisum ist nicht einfach der Kauf eines Projekts, sondern die Beantragung eines dauerhaften Aufenthaltsrechts durch qualifizierte US-Unternehmensinvestitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Es eignet sich besser für Familien mit klarer Finanzplanung, der Fähigkeit, Investitionsrisiken zu tragen, und einem echten Bedarf an einem langfristigen Aufenthaltsstatus in den USA.
Laut den Hinweisen zum EB-5-Programm der US-Einwanderungsbehörde USCIS können qualifizierte Investoren sowie deren Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren durch eine qualifizierte Investition und die Schaffung von mindestens 10 Vollzeitarbeitsplätzen den US-Daueraufenthalt beantragen. Die Investitionssumme ist jedoch nur der Ausgangspunkt; die Mittelherkunft, die Projektstruktur, die Visumkontingente und die anschließende Aufhebung der Auflagen sind ebenso wichtig.
I. Geeignet für Familien mit klaren langfristigen USA-Plänen
Wenn eine Familie wünscht, dass ihre Kinder in Zukunft in den USA studieren und sich entwickeln, oder wenn Unternehmer US-Geschäfte, Kunden und Vermögensstrukturen benötigen, sollten sie EB-5 in Betracht ziehen.
Das EB-5-Programm zielt letztendlich auf den dauerhaften Aufenthalt in den USA ab. Vor der Antragstellung müssen auch zukünftiger Wohnsitz, Steuerresidenz, Vermögenserklärung und grenzüberschreitende Vorkehrungen berücksichtigt werden. Wer den Antrag nur stellt, weil das Programm gerade populär ist, entspricht möglicherweise nicht den langfristigen Interessen der Familie.
II. Geeignet für Personen, die eine legale Mittelherkunft nachweisen können
Bei EB-5 geht es nicht nur darum, zu beweisen, „wie viel Geld vorhanden ist“, sondern auch zu erklären, wie die Mittel legal erworben und in das Investitionsprojekt eingebracht wurden, sowie für jeden Schritt des Geldtransfers Unterlagen bereitzustellen.
Die Mittel können aus Geschäftstätigkeit, Gehältern, Immobilienverkäufen, Aktienübertragungen, Anlageerträgen, Schenkungen oder Erbschaften stammen. Bankauszüge, Verträge, Steuerunterlagen, Firmendokumente und Transferbelege müssen übereinstimmen. Wenn das Vermögen ausreicht, aber historische Unterlagen fehlen, kann dies die Antragstellung erschweren.
III. Geeignet für Personen, die Investitions- und Zeitunsicherheiten tragen können
Offizielle Daten der US-Einwanderungsbehörde zeigen, dass für EB-5-Anträge, die nach dem 15. März 2022 eingereicht wurden, die Mindestinvestitionssumme im Regelfall 1,05 Millionen USD beträgt; für zielgerichtete Beschäftigungsgebiete (TEA) oder qualifizierte Infrastrukturprojekte beträgt die Mindestinvestition 800.000 USD. Die Beträge können sich gesetzlich regelmäßig ändern, weshalb die aktuellen Standards vor der Investition erneut überprüft werden sollten.
Zudem müssen Verwaltungsgebühren, Anwaltskosten, Antragsgebühren, die Kapitalbindungsdauer, Ausstiegsmechanismen und Währungsschwankungen einkalkuliert werden. EB-5 ist ein Investitionsprojekt und sollte nicht als kapitalsicheres Finanzprodukt oder garantiert genehmigtes Statusprodukt verstanden werden.
IV. Geeignet für Personen, die bereit sind, Projekte sorgfältig auszuwählen
Dass ein Regionalzentrum von der Einwanderungsbehörde zugelassen ist, bedeutet nicht, dass ein konkretes Projekt von der Regierung garantiert wird. Die Projektbewertung muss gleichzeitig Geschäftsrisiken und Einwanderungsbestimmungen berücksichtigen:
- Wie das Projekt Arbeitsplätze schafft und berechnet;
- Wofür die Investitionsgelder tatsächlich verwendet werden;
- Ob die Kapitalstruktur und andere Finanzierungen klar sind;
- Ob die Bau-, Betriebs- und Ausstiegszeitpläne angemessen sind;
- Ob das Regionalzentrum und das Entwicklerteam über überprüfbare Referenzen verfügen;
- Ob die Risikoffenlegung ausreichend ist.
Wer nur Werbeerträge oder das Ausstiegsjahr vergleicht, übersieht leicht entscheidende Fragen, die den Einwanderungsantrag und die Kapitalsicherheit beeinflussen.
V. Antragsprozess und Familienzeit müssen gemeinsam geplant werden
Investoren über Regionalzentren reichen in der Regel das Formular I-526E ein, während der Antragspfad für unabhängige Investoren anders verläuft. Nach Erfüllung der Voraussetzungen müssen je nach Wohnort, Visumkontingent und persönlicher Situation konsularische Verfahren oder Statusanpassungen durchgeführt werden. Nach Erhalt des bedingten Daueraufenthaltsrechts ist es erforderlich, vorschriftsmäßig das Formular I-829 zur Aufhebung der Auflagen einzureichen.
Der Ablauf wird durch den Bearbeitungsfortschritt, Visumrückstände, die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Alter der Familienmitglieder beeinflusst. Kinder, die sich dem 21. Lebensjahr nähern, sollten rechtzeitig qualifizierte US-Einwanderungsanwälte beauftragen, den Altersschutz und die Antragsfristen bewerten zu lassen.
VI. Für wen ist EB-5 möglicherweise nicht geeignet?
Personen, deren Mittelherkunft schwer nachzuweisen ist, die keinen langfristigen Bedarf in den USA haben, die Investitionsverluste und langfristige Kapitalbindung nicht tragen können oder EB-5 als kurzfristiges Finanzprodukt betrachten, sollten vorsichtig sein.
Vor der Antragstellung wird empfohlen, die Statuskonformität von Einwanderungsanwälten und die steuerlichen Auswirkungen von Steuerexperten bewerten zu lassen sowie eine kommerzielle Due Diligence des Projekts durchzuführen. Easysail Global kann bei der Abstimmung von Familienzielen, Budget, Unterlagen und Länderprogrammen unterstützen, wobei konkrete rechtliche, steuerliche und Investitionsentscheidungen von den entsprechenden lizenzierten Fachleuten bestätigt werden müssen.
Dieser Artikel wurde auf Basis der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung abrufbaren Informationen zusammengestellt und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Bitte überprüfen Sie vor einem offiziellen Antrag die offiziellen USCIS-Informationen zu EB-5-Investitionssummen und -verfahren sowie die neuesten Richtlinien.
