Einwanderungslexikon

Für welche Familien ist das maltesische MPRP geeignet? | Voraussetzungen für die maltesische Daueraufenthaltsgenehmigung | Easysail Global

Easysail Redaktion ·

Kernaussagen

Das Malta Permanent Residence Programme (MPRP) richtet sich an berechtigte Familien aus Drittstaaten. Unter Berücksichtigung der reformierten Regeln beleuchtet dieser Artikel den Kapitalnachweis, die Immobiliensuche, Verwaltungsgebühren, den Staatsbeitrag, mitreisende Familienangehörige sowie zentrale Due-Diligence-Prüfungen, um Antragstellern bei der Entscheidung zu helfen, ob dieser Weg für ihre langfristige Familienplanung geeignet ist.

Das Malta Permanent Residence Programme (MPRP) richtet sich an qualifizierte Drittstaatsangehörige. Der Kern besteht nicht darin, „eine Immobilie für einen Pass zu kaufen“, sondern einen Daueraufenthaltsstatus durch Vermögensnachweise, konforme Immobilien, Staatsgebühren, Due-Diligence-Prüfungen und fortlaufende Verpflichtungen zu erlangen. Es eignet sich besonders für Personen, die Wert auf langfristige Aufenthaltsregelungen für die Familie, Reisefreiheit im Schengen-Raum und eine strategische Vermögensstrukturierung legen.

1. Prüfen Sie zunächst, ob Sie zur Zielgruppe gehören

Der Hauptantragsteller muss Staatsangehöriger eines Landes außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz sein und die Hintergrundprüfungen, den Nachweis der Mittelherkunft sowie die Gesundheitskriterien erfolgreich bestehen. Ehepartner, minderjährige Kinder, unverheiratete erwachsene Kinder unter 29 Jahren, die finanziell im Wesentlichen vom Hauptantragsteller abhängig sind, sowie unterhaltsberechtigte Eltern oder Großeltern können gemäß den Bestimmungen in den Antrag einbezogen werden.

2. Der angepasste Finanzrahmen

  • Die Verwaltungsgebühr für den Hauptantragsteller beträgt 60.000 Euro, wovon 15.000 Euro in der Regel innerhalb eines Monats nach Einreichung und der Rest nach prinzipieller Genehmigung zu zahlen sind.
  • Der Staatsbeitrag beläuft sich auf 37.000 Euro, unabhängig davon, ob eine Immobilie erworben oder gemietet wird.
  • Die Immobilienmindestschwelle liegt beim Kauf bei 375.000 Euro bzw. bei der Miete bei einer jährlichen Miete von mindestens 14.000 Euro. Die qualifizierende Immobilie muss grundsätzlich für mindestens fünf Jahre gehalten oder angemietet werden.
  • Zusätzlich ist eine Spende in Höhe von 2.000 Euro an eine qualifizierte lokale NGO zu leisten.
  • Als Vermögensnachweis kann entweder ein Gesamtvermögen von mindestens 500.000 Euro (davon mindestens 150.000 Euro in Finanzwerten) oder von mindestens 650.000 Euro (davon mindestens 75.000 Euro in Finanzwerten) gewählt werden.

Dies sind lediglich die staatlichen Mindestvorgaben und entsprechen nicht dem Gesamtbudget der Familie. Auch Steuern und Abgaben für Immobilien, lizenzierte Agenturdienstleistungen, Dokumentenbeglaubigungen, Versicherungen, Due Diligence und Familiengebühren sollten einkalkuliert werden.

3. Kosten für Familienangehörige separat kalkulieren

Nach den geltenden Regeln fallen für Ehepartner, minderjährige Kinder und unterhaltsberechtigte erwachsene Kinder mit Behinderung keine Verwaltungsgebühren in Höhe von 7.500 Euro pro Person an. Für erwachsene Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung über 18, aber unter 29 Jahre alt, unverheiratet und finanziell vom Hauptantragsteller abhängig sind, sowie für unterhaltsberechtigte Eltern oder Großeltern ist in der Regel eine Verwaltungsgebühr von 7.500 Euro pro Person zu entrichten. Ein größeres Familienvolumen führt zudem zu höheren Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Versicherungen und Hintergrundprüfungen, weshalb das Budget nicht allein auf Basis des Hauptantragstellers berechnet werden darf.

4. Welche Familien profitieren am meisten?

Das MPRP eignet sich besonders für Familien mit einer klaren Vermögensstruktur, der Fähigkeit, die Herkunft der Mittel nachzuweisen, dem Wunsch nach einer gemeinsamen Planung für Ehepartner und Kinder, der Bereitschaft, eine Immobilie in Malta langfristig zu halten, und dem Verständnis für strenge Compliance-Prüfungen. Für Personen, die mit minderjährigen Kindern reisen oder qualifizierte erwachsene Kinder und Eltern in dieselbe Familienlösung integrieren möchten, bieten die Bestimmungen für Angehörige einen erheblichen Planungswert.

5. Wie läuft der Antragsprozess ab?

Der Antrag muss über einen von den maltesischen Behörden anerkannten lizenzierten Agenten eingereicht werden. Zunächst wird in der Regel eine Vorprüfung der Familienstruktur, des Vermögens und der Mittelherkunft durchgeführt, gefolgt von der Vorbereitung des Antragsformulars, der polizeilichen Führungszeugnisse und der Nachweisdokumente. Nach der Einreichung wird die erste Verwaltungsgebühr in Höhe von 15.000 Euro gezahlt und die Due-Diligence-Prüfung eingeleitet. Nach Erhalt der prinzipiellen Genehmigung sind innerhalb der vorgegebenen Frist der Restbetrag der Verwaltungsgebühr sowie anfallende Familiengebühren zu entrichten, und die Anforderungen hinsichtlich Staatsbeitrag, Immobilie, Spende und Krankenversicherung zu erfüllen. Erst wenn alle Voraussetzungen von den Behörden bestätigt wurden, erfolgt die Ausstellung des Zertifikats und der Aufenthaltstitel.

6. Wann ist Vorsicht geboten?

Stammt das Kapital hauptsächlich aus schwer verifizierbaren Barzahlungen, Treuhandvermögen oder kurzfristigen Krediten oder sind Antragsteller nicht in der Lage, die Verpflichtungen in Bezug auf Immobilien, Versicherungen und Compliance dauerhaft zu erfüllen, steigt das Risiko einer Ablehnung deutlich an. Das MPRP ist ein Daueraufenthaltsverzeichnis und keine maltesische Staatsbürgerschaft. Es sollte nicht mit den sich gewandelten Regelungen für Investoren-Einbürgerungen verwechselt werden.

7. Was sollte vor der Antragstellung unternommen werden?

Zunächst sollten die Familienmitglieder, die Staatsangehörigkeiten und die ehelichen Verhältnisse geklärt sowie eine Vermögensübersicht und eine Zeitleiste der Mittelherkunft erstellt werden. Anschließend vergleicht man die langfristigen Kosten von Miete und Kauf und lässt die Eignung von einem lizenzierten Agenten prüfen. Da sich Richtlinien, eingeschränkte Nationalitäten und Dokumenten- anforderungen ändern können, sollten vor der offiziellen Einreichung stets die neuesten offiziellen Vorschriften überprüft werden.

8. Offizielle Quellen

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